werden anschließend einem zweistufigen Single-Blind-Begutachtungsverfahren durch Gutachter:innen und Wissenschaftliche Beirät:innen des Fonds unterzogen. Jeder Antrag wird dabei zunächst unabhängig voneinander durch zwei Gutachter:innen entlang eines Bewertungsbogens mithilfe von Noten beurteilt. Die bestbewerteten Einreichungen werden anschließend dem Wissenschaftlichen Beirat vorgelegt, der die Preisträger:innen kürt. Grundlagen der Beurteilung sind ausschließlich Originalität und wissenschaftliche Exzellenz. Bei Punktegleichständen spielt in der zweiten Stufe des Begutachtungsprozesses aber eventuell eine Rolle, ob ein Antrag dem gesellschaftlichen Auftrag des Fonds, wie er im Call for Applications formuliert ist, nähertritt oder nicht. Alle Antragsteller:innen der Sparte Wissenschaft erhalten ein kurzes summarisches Feedback auf Ihre Einreichung.
werden ebenfalls einem zweistufigen Single-Blind-Begutachtungsverfahren durch Gutachter:innen und Beirät:innen des Fonds unterzogen. Die literarischen Anträge werden unabhängig voneinander durch zwei Gutachter:innen mit Hilfe von Punkten beurteilt. Die Anträge werden anschließend dem Beirat vorgelegt, der die Preisträger:innen nominiert.
werden in einem einstufigen Verfahren durch den Kunstbeirat des Fonds begutachtet.