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    Vergabemodus


    Alle eingehenden Bewerbungen werden nach Ablauf der Ausschreibungsfrist durch die Geschäftsstelle auf Vollständigkeit und formale Zulässigkeit geprüft.


    Wissenschaftliche Einreichungen

    werden anschließend einem zweistufigen Single-Blind-Begutachtungsverfahren durch Gutachter:innen und Wissenschaftliche Beirät:innen des Fonds unterzogen. Jeder Antrag wird dabei zunächst unabhängig voneinander durch zwei Gutachter:innen entlang eines Bewertungsbogens mithilfe von Noten beurteilt. Die bestbewerteten Einreichungen werden anschließend dem Wissenschaftlichen Beirat vorgelegt, der die Preisträger:innen kürt. Grundlagen der Beurteilung sind ausschließlich Originalität und wissenschaftliche Exzellenz. Bei Punktegleichständen spielt in der zweiten Stufe des Begutachtungsprozesses aber eventuell eine Rolle, ob ein Antrag dem gesellschaftlichen Auftrag des Fonds, wie er im Call for Applications formuliert ist, nähertritt oder nicht. Alle Antragsteller:innen der Sparte Wissenschaft erhalten ein kurzes summarisches Feedback auf Ihre Einreichung.


    Literarische Anträge

    werden ebenfalls einem zweistufigen Single-Blind-Begutachtungsverfahren durch Gutachter:innen und Beirät:innen des Fonds unterzogen. Die literarischen Anträge werden unabhängig voneinander durch zwei Gutachter:innen mit Hilfe von Punkten beurteilt. Die Anträge werden anschließend dem Beirat vorgelegt, der die Preisträger:innen nominiert. 


    Künstlerische Einreichungen

    werden in einem einstufigen Verfahren durch den Kunstbeirat des Fonds begutachtet.


    Zeitplan

    1. Die Zuerkennung der Preise erfolgt in zwei Stufen bis Mitte November des jeweiligen Jahres. Alle Einreicher:innen werden nach Feststehen des Ergebnisses von uns verständigt. Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass wir Ihnen darüber hinaus keine näheren Auskünfte über die Beurteilung Ihrer Einreichung erteilen, oder Kontakt mit den GutachterInnen herstellen können.
    2. Das Preisgeld wird in zwei Tranchen ausbezahlt: € 3.000,- gehen Ihnen im Dezember des jeweiligen Jahres zu, nach Einsendung der dann benötigten Unterlagen. Die Überweisung des Restbetrages von € 2.000,- erfolgt nach Übermittlung zweier Belegexemplare bzw. einer Projektdokumentation Ihres fertig gestellten Projektes. Bitte beachten Sie, dass mit der Zuerkennung des Preises die Verpflichtung einhergeht, den Theodor Körner Fonds in Publikationen, Bewerbungsmaterialien für Ausstellungen u. ä. als Unterstützer mit  auszuweisen.