Einreichungen können zwischen dem
1. Jänner und dem 31. März 2025
in deutscher und englischer Sprache ausschließlich über das Web-Portal erfolgen.
Der Theodor Körner Preis ist mit € 5.000,- dotiert. Er wird für herausragende Projekte vergeben, stellt jedoch eine direkte Förderung der Preisträger:innen dar und steht zu deren freier Verfügung. Ein Nachweis über die Verwendung der Mittel ist nicht erforderlich. Mit Ausnahme der Stiftungspreise wird das Preisgeld in zwei Tranchen ausbezahlt: die erste (€ 3.000,-) nach Zuerkennung des Preises, die zweite (€ 2.000,-) nach der fristgerechten und nachgewiesenen Fertigstellung.
Der Theodor Körner Fonds hat sich die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses zum Ziel gesetzt. Eingereicht werden können in Arbeit befindliche wissenschaftliche Forschungs-, sowie Kunst-, Literatur- und Kompositionsprojekte. Außerdem wird die Erarbeitung von Forschungsdesigns, die als Grundlagen für kompetitive Antragsverfahren dienen sollen, gefördert (FWF oder mindestens gleichzuhaltend).
Der Theodor Körner Fonds vergibt seine Preise ausschließlich für „work in progress“. Das eingereichte Projekt muss bereits begonnen, aber nicht vor Ende des jeweiligen Antragsjahres fertiggestellt worden sein. Eingereichte Projekte müssen durch die BewerberInnen eigenständig konzipiert worden, alleine durchgeführt werden und binnen zweier Jahre realisierbar sein. Dies bedeutet für das Antragsjahr 2025 eine Fertigstellungsfrist zwischen 1. Januar 2026 und 30. November 2027.
In den wissenschaftlichen Disziplinen können ausschließlich Forschungsprojekte prämiert werden. Vermittlungs-, Übersetzungs- und Publikationsprojekte o.ä. sind damit von der Bewerbung ausgeschlossen. Desgleichen werden Bachelor- und Diplom-/Master-/Magisterarbeiten, Habilitationsvorhaben und Auftragsforschungen grundsätzlich nicht gefördert.
Der Theodor Körner Preis vergibt Preise in insgesamt 7 Kategorien, die sich auf zwei Gebiete verteilen.
Kunst
Wissenschaft
Die Einreichung im Theodor Körner Fonds steht Menschen unabhängig von Staatsbürgerschaft und akademischem oder nichtakademischem Status zu. Für Akademiker:innen gilt jedoch in jeder Bewerbungskategorie, dass der Zeitpunkt, zu dem der höchste akademische Grad erworben wurde (bei mehreren gleichwertigen gilt der erste), nicht länger als sechs Jahre zurückliegen darf. Allfällige Karenz-, Kranken- oder Pflegezeiten werden dabei angerechnet. Stichtag für das Antragsjahr 2025 ist der 30. April 2025.
Der Theodor Körner Preis wird Einzelpersonen für ein konkretes Projekt zuerkannt. Mehreren Personen, die ein gemeinsames Projekt durchführen, kann dafür keine Förderung gewährt werden.
Der Theodor Körner Fonds möchte dazu beitragen innovative Kunst- und Forschungsprojekte zu ermöglichen, die sonst nur schwer durchführbar wären. Projekte, die bereits große Grants erhalten haben (FWF oder gleichzuhaltend), werden daher grundsätzlich nicht gefördert.
Im Sinne der Nachwuchsförderung sind darüber hinaus Habilitierte, sowie Personen, die eine unbefristete (mind. 75%-)Stelle an Universitäten oder vergleichbaren Institutionen innehaben, von der Bewerbung ausgeschlossen.
Von einer Einreichung explizit ausgeschlossen sind überdies aktive Mitarbeiter:innen der Arbeiterkammern.
Wiederholte Einreichungen sind statthaft, der Preis wird allerdings pro Person nur ein Mal vergeben. Ehemalige Preisträger:innen können daher nicht mehr für den Theodor Körner Fonds einreichen.
Bitte beachten Sie außerdem: Der Theodor Körner Fonds fördert grundsätzlich keine Bachelor- und Diplom-/Master-/Magisterarbeiten, keine Habilitationsvorhaben und keine Auftragsforschungen.
Sämtliche Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit geprüft und dann in einem zweistufigen single-blind-Verfahren durch Gutachter:innen und Beirät:innen des Fonds begutachtet. Für die Beurteilung ausschlaggebend ist in erster Linie die wissenschaftliche Exzellenz und Originalität des jeweiligen Antrages. Thematische Vorgaben für Einreichungen gibt es nicht. Da der Theodor Körner Fonds jedoch zur Unterstützung und Förderung der österreichischen Wissenschaft, Kunst und Kultur gegründet wurde, sollte ein Österreichbezug herstellbar sein. Die künstlerische Arbeit beziehungsweise wissenschaftliche Forschung sollte demnach entweder in Österreich geleistet werden oder einen inhaltlichen Bezug zu Österreich aufweisen. Darüber hinaus können ÖsterreicherInnen einreichen, die im Ausland leben und arbeiten. Positiv berücksichtigt wird gegebenenfalls die gesellschaftspolitische Relevanz der eingereichten Arbeit unter den Gesichtspunkten der sozialen Gerechtigkeit und der demokratischen Teilhabe. Bei gleicher Qualifikation werden darüber hinaus Projekte bevorzugt, die sich Fragen des Klimawandels bzw. –schutzes widmen.